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Rechtsanwalt  Prof. Dr. Thomas Wilrich

Praxisnahe und individuelle Beratung und Schulung

Arbeitsfelder von Thomas Wilrich in schematischer Darstellung 💬 English (Home)

Anregungen und mögliche Themen für Ihr Seminar, Ihren Kongress oder Ihre Schulungs­veranstaltung

Sie haben andere Frage­stellungen? Weitere Themen können wir nach Ihrem Bedarf individuell vereinbaren. Gerne stehe ich auch für Inhouse-Seminare zur Verfügung. Für ein Angebot kontaktieren Sie mich bitte unter info@rechtsanwalt‑wilrich.de oder Kontakt / Impressum.

Flyer Seminarinhalte
Flyer zum Seminar <br>Gefahrstoffrecht <br>vor Gericht Fünf Straf­urteile zum Gefahr­stoff­recht – und Schluss­folgerungen für die betriebliche Praxis und zur Sicherheits­verantwortung Cover Gefahrstoffrecht vor Gericht
  • Explosion nahe einer Bäckerei in Lehrberg (Amtsgericht Ansbach)
  • Brand des Zinkklumpens im Kunststoff­mülleimer bei Schul­versuch (Amtsgericht Hamburg)
  • Bauschaum­explosion bei Bauwerks­abdichtung (Amtsgericht Heidelberg)
  • Vergiftungstod des Praktikanten bei Motor­boot­reinigung (Amtsgericht Limburg)
  • Explosion auf dem BASF-Chemie­gelände 2016: Gerichtliche Aussagen zu Pflichten beim Flexen, zum Fremdfirmen­management und zur Störfall­verordnung (Landgericht Frankenthal)
Flyer zum Seminar <br>Haftungsvermeidung <br>Maschinenbaug Haftung im Maschinenbau vermeiden
  1. Wann und wie haften Unternehmens­mitarbeiter persönlich – und wie sichert man sich ab?
  2. Wann haften Unternehmen – und was kann man zur Haftungs­steuerung tun?
  3. Präsentation ausgewählter Gerichts­urteile – und Schluss­folgerungen für die Praxis
    • Reale Urteile zeigen, wie Projekt­leiter, ausführende Mitarbeiter, Geschäfts­führer, (Prüf-)​Ingenieure und Zulieferer durch Staats­anwälte und Gerichte nach Unfällen zur Verantwortung gezogen werden
    • Rechtliche Schlüsse und Empfehlungen aus Urteils­aussagen z.B. zu ICE-Unfall Eschede und Brand des Lüfters in der Gletscher­bahn am Kitzstein­horn – Kaprun

Detaillierte Informationen finden Sie im Flyer.

Flyer zum Seminar <br>Kontrollpflichten <br>der Führungskräfte Kontrollpflichten der Führungs­kräfte – Wie weit vertrauen, wann führt Überwachungs­verschulden zur Haftung und was ist zu tun?

In Management-Büchern und Führungs­kräfte-Leitfäden steht: Vertrauen. In der Arbeits­schutz- und Jura-Literatur steht: Kontrolle.
Was stimmt? Die Wahrheit liegt – wie fast immer – in der Mitte: Vorgesetzte dürfen sich bei ordentlicher Auswahl und Unter­weisung auf ihre Mitarbeiter verlassen. Aber Gerichts­urteile fordern Stichproben und vor allem Anlass­kontrollen.

Dieses spannende Praxis-Seminar hilft Personal­verantwortlichen bei der Abwägung und Entscheidung, wie oft sie wen, womit und wie kontrollieren – in 17 Thesen und Empfehlungen und mit anschaulichen Beispielen aus der Recht­sprechung.

Die 17 Thesen und weitere Informationen finden Sie im Flyer.

Flyer zum Seminar <br>Verantwortung && Haftung <br>Sicherheits­ingenieure Verantwortung und Haftung der Sicherheits­ingenieure (Sifas)

Fachkräfte für Arbeits­sicherheit (Sifas) haben kraft Gesetzes eine Beratungs- und Unterstützungs­aufgabe – eine Stabs­funktion.
Aber es gibt zwei Schwierigkeiten:

  • Erstens enthält § 6 Arbeits­sicherheits­gesetz schwierig zu umreißende Pflichten – wie häufig und wie weit muss man "begehen" und "beobachten", was muss man wie und wann "überprüfen", was ist "hinwirken"?
  • Zweitens übernehmen (insbesondere externe) Sifas häufig nicht nur Stabs­aufgaben, sondern auch Ausführungs- und damit
    Um- und Durchsetzungs­pflichten – was bedeutet das für ihre Verantwortung und Haftung?

Das Praxisseminar beschreibt – unter Analyse aller zugänglichen und zahl­reicher nicht veröffentlichter Schadens- und Straf­verfahren mit Sifa-Beteiligung – ihre Aufgaben, Pflichten, Befugnisse und Risiken und diskutiert Erfüllungs- und Absicherungs­instrumente.

Detaillierte Informationen zu den Inhalten finden Sie im Flyer.

Flyer zum Seminar <br>Arbeitsschutz­verantwortung <br>auf Baustellen Arbeitsschutz­verantwortung auf Baustellen und im Industrie­anlagenbau: Health, Safety & Environment (HSE) – Anforderungen

Wer trägt warum und wie weit und für was die HSE-Verantwortung auf Baustellen?

Dieses Praxisseminar lichtet mit den entscheidenden Rechts­grund­sätzen den Dschungel aus verstreuten Health-, Safety- und Environment-Vorschriften im Arbeits­schutz­recht, Bau­recht, BaustellV, Umwelt­recht, Unfall­verhütungs­recht und – insbesondere – in allgemeinen Rechts­grundsätzen (Verkehrs­sicherungspflicht). Aufgaben­katalog und Rollen­bild, Verantwortungs­umfang und Haftungs­risiken aller Bau­verantwortlichen werden anschaulich und praxis­relevant mit Recht­sprechungs­beispielen erläutert – und vor allen Dingen mit Gestaltungs­möglichkeiten, Haftungs­minimierung und Vertrags­regelungen.

Weitere Informationen zu den Inhalten und zu den Ziel­gruppen finden Sie im Flyer.

Flyer zum Seminar <br>Haftung für Roboter Verantwortung und Haftung für Roboter und Automatisierungs­technik: Produktsicher­heits­pflichten des Herstellers, Arbeits­schutz- und Verkehrs­sicherungs­pflichten des Betreibers und Selbst­verantwortung des Nutzers
  • Produkt­verantwortung des Herstellers: Was muss er liefern und welche (Betriebs‑)​Anleitungen muss er geben?
  • Betreiber­verantwortung des Käufers und Arbeit­gebers: Welche Arbeits­schutz- und Verkehrs­sicherungs­pflichten muss er organisieren?
  • Eigenverantwortung des Nutzers: Wie weit muss er selbst auf­passen?
  • Unfälle mit Robotern vor Gericht: Wie urteilt die Rechtsprechung?

Sicherheits­anforderungen an Roboter und Automatisierungs­technik sind selten in Spezialge­setzen geregelt. Meistens sind allgemeine Regelungen wie die EG-Maschinen­richtlinie für den Hersteller und die Betriebs­sicherheits­verordnung (BetrSichV) für den Arbeit­geber anwendbar. Immer gelten auch die allgemeinen Rechts­grundsätze des Schadens­ersatzrechts und des Strafrechts, ohne die keine staatliche Regulierung auskommen kann. Es muss also immer alles Mögliche und Zumutbare zur Schadens­vermeidung getan werden. Dieses Seminar beleuchtet, was das für autonome Systeme und Roboter bedeutet.

Flyer zum Seminar <br>Arbeitssicherheit <br>Verantwortung Verantwortung, Pflichten und Haftung für Arbeits­sicherheit an Hochschulen
  1. Verantwortung der Beschäftigten, Führungs­kräfte und Leitungs­positionen
    • Die automatische gesetzliche Verantwort­lichkeit von Beschäftigten mit und ohne Personal­verantwortung – für Tun und Unterlassen
    • Die zivil- und straf­rechtliche Haftung nach Arbeits­unfällen bei fahr­lässigen Pflicht­verletzungen – Wer haftet wann für was und wie?
    • Besonderheiten in Hochschul­gesetzen
  2. Sorgfältige Pflicht­erfüllung
    • Was sind die wesentlichen Arbeits­schutz- und Sicher­heits­pflichten?
    • Eine Orientierungs­liste – von Auswahl­pflicht und Gefährdungs­beurteilung über Betriebs­anweisung und Arbeits­mittel­prüfung bis Unter­weisung und Kontrolle
  3. Schutz bei Pflicht­verletzung durch Haftungs­regelungen und Versicherung
    • Abschirmung durch Haftungs­regelungen für Arbeit­nehmer durch Sozial­recht (SGB VII) und Beamte durch das Grund­gesetz (GG) und Beamtenrecht
    • Versicherungs­schutz für die Restrisiken (Amts­haft­pflicht­versicherung)
  4. Übertragung von Unternehmer­pflichten – Zwecke, Voraus­setzungen, Inhalte, Rechts­wirkungen und Haftungsfolgen
    • Wer kann wie auf wen welche (Sicherheits-)​Pflichten übertragen?
    • schriftlich, ausdrücklich, mündlich und durch "gelebte Organisation"
    • Pflichten­delegation mit Form­blättern der DGUV und der Gemeinsamen Deutschen Arbeits­schutz­strategie (GDA)
    • Was sind die Rechts­folgen der Pflichten­übertragung?
Flyer zum Seminar <br>Brandschutz Verantwortliche Personen im betrieblichen / organisatorischen Brandschutz
  • Betreiber und Geschäfts­führer, Behörden und Bürger­meister – am Beispiel des Bauernhof­brandes in Schneizlreuth
  • Sorgfältige Pflichterfüllung
  • Zusammenspiel ‒ Führungs­kraft – Fremd­firma – Koordinator – Brandschutz­beauftragter – Brandschutzhelfer
Flyer zum Seminar <br>Risikobeurteilung <br>Produkthersteller Risikobeur­teilung des Produkt­her­stellers: Recht­liche Anfor­derungen, rele­vante Inhalte, Chancen, Rest­risiken
  • Wenn sie fehlt: aus­reichend für Markt­über­wachungs­maß­nahmen (Öffent­liches Recht), Beweis­last­umkehr bei Schadens­ersatz­ansprüchen von Geschädigten (Zivil­recht), Anfangs­verdacht in Ermittlungs­verfahren der Staats­anwälte (Strafrecht)
  • "Grenzen der Maschine": Zentral zur Haftungs­steuerung ist die Produkt­beschreibung!
  • "Bagatell­schäden": Welche Gefahren muss man berück­sichtigen und welche könnte man "weg­lassen"?
  • "Grundsätze der Integration der Sicher­heit": Wann ist "Technik" geboten und wann reicht Warnung?
  • "Sicherheit hat ihren Preis": Wie weit gilt das Wirtschaft­lichkeits­prinzip?
  • "Wer schreibt der bleibt": Was soll man wie weit doku­mentieren?
  • "Gremien und Experten": Haftungs­minderung durch "Gruppen­arbeit" und externe Dienst­leister
  • Zahlreiche Gerichts­urteile aus der Recht­sprechungs­praxis
Flyer zum Seminar <br>Sicherheitskultur Sicherheits- und Verant­wortungs­kultur aus rechtlicher Sicht: aus Sicht der Führungs­kräfte und der Unter­nehmens­mit­arbeiter
  • Die gesetzliche und automatische (Sicherheits‑)​Verant­wortung von Mitarbeitern mit und ohne Personal­verantwortung
  • Rechtliche Grund­lagen zum verhaltens­orientierten Arbeits­schutz
  • Prävention durch Organisation, Betriebs­anweisung und Unterweisung
  • Was gilt für Vorgesetzte? Führungs­qualität, Durchsetzungs­kraft, Argumentations­stärke und Vorbild­funktion nicht nur als "sanftes" Führungs­mittel, sondern als "harter" Erfolgs­faktor
  • Was gilt für Mitarbeiter? Wann muss ich was und wie weit tun? Wann macht "Meldung frei"? Mit wieviel Nach­druck und wie oft muss ich melden?
  • Zahlreiche Gerichts­urteile zur rechtlichen Relevanz der Sicher­heits- und Verantwortungs­kultur und Vorbild­funktion

» Resonanz zu diesem Thema: Auszug-akzente-BGN-2016.pdf  Quelle: akzente 6/2016, S. 8 – Magazin für Arbeits­schutz, Gesund­heits­schutz und Reha­bili­tation der BGN (Berufs­genossen­schaft Nahrungs­mittel und Gast­gewerbe)

Flyer zum Seminar <br>BetrSichV Die Betriebssicherheits­verordnung in der Praxis: Wer muss wann was wie weit wirklich tun?
  • Sicherheit = Produkt­konformität + Gefährdungs­beurteilung (+ erforderliche Schutz­maßnahmen, Prüfung und Instand­haltung nach Stand der Technik) ≠ (starrer) Bestands­schutz
  • 1. Säule: Die "mitgelieferte Sicherheit" des Herstellers (Produkt­sicherheit)
  • 2. Säule: Die Gefährdungs­beurteilung und Schutz­maß­nahmen (Betriebs­sicherheit)
  • 3. Säule: Stand der Technik als Sicherheits­maßstab – wie gilt er für alte Anlagen?
  • 4. Säule: Prüfung und Instand­haltung von Arbeits­mitteln – für Dauerhaftigkeit
  • 5. Säule: Betriebs­anweisung und Unter­weisung – zur Inpflicht­nahme der Beschäftigten
  • Richtigkeits­vermutung und Dokumentations­vereinfachung bei Hersteller­anleitungen
  • Reduzierte Gefährdungs­beurteilung und Vertrauens­schutz bei CE-Kennzeichnung
Flyer zum Seminar <br>Verantwortung <br>Produktsicherheit Persönliche Verantwortung für Produkt­sicherheit: Welche Haftungs­risiken bestehen wirklich?
  • Wer ist im Unter­nehmen für CE-Prozesse und Sicher­heit verantwortlich – und wie wird man es?
  • Das geringe Risiko persönlicher Schadens­ersatz­haftung – und die vielen Sicherheits­netze
  • Die wichtigsten Urteile zur straf­rechtlichen persönlichen Produkt­haftung
  • Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und versichern?
Flyer zum Seminar <br>Bestandsschutz Bestandsschutz oder Nach­rüstungs­pflicht: Wann verlangt die Betreiber­verantwortung was bei Altanlagen?
  • Bestandsschutz in Baurecht und Betriebs­sicherheits­verordnung (BetrSichV)
  • Bestandsschutz im Haftungs­recht: Schadens­ersatz- und Strafrecht
  • Übergangs­frist bei Norm­verschärfungen?
  • Zahlreiche Gerichts­urteile aus der Praxis
Flyer zum Seminar <br>Verantwortung <br>im Arbeitsschutz Verantwortung und Pflichten­übertragung im Arbeits­schutz:
Welche Führungs­kraft wird wodurch und warum und wie weit für was zuständig?

Zielgruppe: Alle Führungs­kräfte mit Leitungs­verantwortung bzw. Weisungs­befugnis

Zielsetzung: Vermittlung von Entstehung und Umfang der Arbeitsschutz­verantwortung sowie der Instrumente und Wege zur Pflichtenerfüllung

  • Die gesetzliche Personal- und Betreiber­verantwortung der Führungs­kräfte
  • Pflichtenumfang im Einfluss­bereich: Keine Befugnis ohne Verantwortung ➔ Entscheidungs­möglichkeit = Entscheidungspflicht
  • Pflichtendelegation durch "Übertragung von Unternehmer­pflichten" und "gelebte Organisation"
  • Organisationspflichten: Gefährdungs­beurteilung, Schutz­maßnahmen, Stand der Technik, Auswahl, Anleitung, Aufsicht und Durchsetzung
  • Entscheidung unter Unsicherheit: Abwägungs- und Wertungs­pflichten und Umsetzung in der Praxis – und Grenzen ("Zumutbarkeit")
  • Haftung: Zivil- und straf­rechtliche Haftung nach Arbeits­unfällen und fahrlässigen Pflicht­verletzungen
  • Absicherung: Schutz­möglichkeiten durch die Art und Weise der Pflicht­erfüllung, Dokumentation, Verträge und Versicherung

Diese Schulung kann auf bestimmte Personen­gruppen konzentriert werden, wie z.B. Abteilungs-, Bereichs- oder Produktions­leiter oder verantwortliche Elektro­fachkräfte.

Flyer zum Seminar <br>Übertragung von <br>Unternehmerpflichten Übertragung von Unternehmer­pflichten: Voraussetzungen, Inhalte, Rechts­wirkungen und Haftungs­folgen
  • Wer kann wie auf wen welche (Sicherheits‑)​Pflichten übertragen?
  • Pflichten­delegation schriftlich, ausdrücklich, mündlich und durch "gelebte Organisation"
  • Formblätter DGUV Information 211‑001 bzw. BGI 508
  • Müssen die Pflichten "entgegen­genommen" werden?
  • Was sind die Rechtsfolgen der Pflichten­übertragung?
  • Wer haftet wann gegenüber wem für was?
Flyer zum <br>Seminar Normen Die rechtliche Bedeutung technischer Normen
  • Welcher Sicherheits­maßstab gilt wann für wen und mit welchen Konsequenzen?
  • Was sind anerkannte Regeln der Technik und was ist Stand der Technik?
  • Wie wirken technische Normen in der Recht­sprechung der Gerichte?
  • Urteile: Rechts­verstoß trotz Norm­konformität und Rechts­konformität trotz Norm­verstoß
  • Anpassungs­frist bei Norm­verschärfung?
  • Anpassungs­pflicht bei Norm­entwurf?
  • Die Konsequenzen von Fehlern, Lücken und Ungenauigkeiten in Normen
  • Zahlreiche Gerichts­urteile aus der Recht­sprechungs­praxis
Flyer zum Seminar <br>Gerichts­urteile <br>zu Anlagen und <br>Arbeits­schutz 7 Gerichts­urteile zu Inbetrieb­nahme, Probebetrieb, Instand­haltung, Anlagen­umbau und Demontage
– und Schluss­folgerungen zum Pflichten­umfang von dutzenden Arbeitsschutz­verantwortlichen
  • AG Heilbronn: Die Abladung des Notstrom­aggregats – und die Verantwortung von Geschäfts­führer, Abteilungs­leiter, Lager- und Versand­leiter und Gabel­staplerfahrer
  • VG Regensburg: Die Inbetrieb­nahme der Füllziegel­anlage – und die Verantwortung von Auftrag­geber und Auftragnehmer
  • LG Münster und OLG Hamm: Der Probe­betrieb der Presse – und die Verantwortung von Arbeitgeber, Geschäfts­führer, Meister und Maschinen­einrichter
  • LG Schwerin und OLG Rostock: Die Reinigung des Rollen­ganges – und die Verantwortung des Betreibers und des Vorarbeiters
  • AG Mühldorf: Die Instand­haltung der Formanlage – und die Verantwortung des Instandhaltungs­leiters und der Fachkraft für Arbeits­sicherheit
  • LG Krefeld und OLG Düsseldorf: Der Umbau der Flüssiggas­anlage – und die Verantwortung des Technischen Leiters und des Schweißers
  • AG Freiberg: Die Demontage in der Schalt­station – und die Verantwortung des Betriebsleiters
Flyer zum Seminar <br>CE-Pflichten und <br>Sicherheitsverantwortung <br>Maschinen CE-Pflichten und Sicherheits­verantwortung bei Eigen­herstellung von Maschinen in Laboren und Werkstätten
  • Arbeitsschutz­pflichten für den Herstellungs­prozess (Arbeitsschutz­verantwortung)
  • Produktpflichten für das hergestellte Ergebnis (Produkt­verantwortung)
  • Prüfung durch befähigte Person (§ 14 Betriebs­sicherheits­verordnung)
  • Bei Maschinen Produkt­sicherheits­pflichten und Übernahme der Hersteller­verantwortung (EG-Maschinen­richtlinie)
  • Risikobeurteilung, Technische Dokumentation, Betriebs­anleitung, EG-Konformitäts­erklärung, CE-Kennzeichnung
  • Ausnahme: Vorübergehende Forschungs­verwendung in Laboratorien – warum das kaum greift!
  • Betreiberpflichten nach Inbetrieb­nahme (§§ 3 ff. Betriebs­sicherheits­verordnung)
  • Organisation, Gefährdungs­beurteilung, Betriebs­anweisung, Unterweisung, Kontrolle
  • Neuherstellung bei wesentlicher Änderung = Herstellung für den Eigen­gebrauch durch Umbau
  • Die persönliche Verantwortung von Konstrukteuren und Führungs­kräften – eine realistische Einschätzung!
  • Haftung (Pflicht­verletzung und Fahr­lässigkeit) und Absicherung (Sorg­falt und Versicherung)