Sie haben andere Fragestellungen? Weitere Themen können wir nach Ihrem Bedarf individuell vereinbaren. Gerne stehe ich auch für Inhouse-Seminare zur Verfügung. Für ein Angebot kontaktieren Sie mich bitte unter info@rechtsanwalt‑wilrich.de oder Kontakt / Impressum.
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Seminarinhalte |
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Kontrollpflichten der Führungskräfte – Wie weit vertrauen, wann führt Überwachungsverschulden zur Haftung und was ist zu tun?
In Management-Büchern und Führungskräfte-Leitfäden steht: Vertrauen. In der Arbeitsschutz- und Jura-Literatur steht: Kontrolle. Was stimmt? Die Wahrheit liegt – wie fast immer – in der Mitte: Vorgesetzte dürfen sich bei ordentlicher Auswahl und Unterweisung auf ihre Mitarbeiter verlassen. Aber Gerichtsurteile fordern Stichproben und vor allem Anlasskontrollen.
Dieses spannende Praxis-Seminar hilft Personalverantwortlichen bei der Abwägung und Entscheidung, wie oft sie wen, womit und wie kontrollieren – in 17 Thesen und Empfehlungen und mit anschaulichen Beispielen aus der Rechtsprechung.
Die 17 Thesen und weitere Informationen finden Sie im Flyer.
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Verantwortung und Haftung der Sicherheitsingenieure (Sifas)
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) haben kraft Gesetzes eine Beratungs- und Unterstützungsaufgabe – eine Stabsfunktion. Aber es gibt zwei Schwierigkeiten:
- Erstens enthält § 6 Arbeitssicherheitsgesetz schwierig zu umreißende Pflichten – wie häufig und wie weit muss man "begehen" und "beobachten", was muss man wie und wann "überprüfen", was ist "hinwirken"?
- Zweitens übernehmen (insbesondere externe) Sifas häufig nicht nur Stabsaufgaben, sondern auch Ausführungs- und damit
Um- und Durchsetzungspflichten – was bedeutet das für ihre Verantwortung und Haftung?
Das Praxisseminar beschreibt – unter Analyse aller zugänglichen und zahlreicher nicht veröffentlichter Schadens- und Strafverfahren mit Sifa-Beteiligung – ihre Aufgaben, Pflichten, Befugnisse und Risiken und diskutiert Erfüllungs- und Absicherungsinstrumente.
Detaillierte Informationen zu den Inhalten finden Sie im Flyer.
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Arbeitsschutzverantwortung auf Baustellen und im Industrieanlagenbau: Health, Safety & Environment (HSE) – Anforderungen
Wer trägt warum und wie weit und für was die HSE-Verantwortung auf Baustellen?
Dieses Praxisseminar lichtet mit den entscheidenden Rechtsgrundsätzen den Dschungel aus verstreuten Health-, Safety- und Environment-Vorschriften im Arbeitsschutzrecht, Baurecht, BaustellV, Umweltrecht, Unfallverhütungsrecht und – insbesondere – in allgemeinen Rechtsgrundsätzen (Verkehrssicherungspflicht). Aufgabenkatalog und Rollenbild, Verantwortungsumfang und Haftungsrisiken für alle Bauverantwortlichen werden anschaulich und praxisrelevant mit Rechtsprechungsbeispielen erläutert – und vor allen Dingen mit Gestaltungsmöglichkeiten, Haftungsminimierung und Vertragsregelungen.
Weitere Informationen zu den Inhalten und zu den Zielgruppen finden Sie im Flyer.
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Verantwortung und Haftung für Roboter und Automatisierungstechnik: Produktsicherheitspflichten des Herstellers, Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungspflichten des Betreibers und Selbstverantwortung des Nutzers
- Produktverantwortung des Herstellers: Was muss er liefern und welche (Betriebs‑)Anleitungen muss er geben?
- Betreiberverantwortung des Käufers und Arbeitgebers: Welche Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungspflichten muss er organisieren?
- Eigenverantwortung des Nutzers: Wie weit muss er selbst aufpassen?
- Unfälle mit Robotern vor Gericht: Wie urteilt die Rechtsprechung?
Sicherheitsanforderungen an Roboter und Automatisierungstechnik sind selten in Spezialgesetzen geregelt. Meistens sind allgemeine Regelungen wie die EG-Maschinenrichtlinie für den Hersteller und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für den Arbeitgeber anwendbar. Immer gelten auch die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Schadensersatzrechts und des Strafrechts, ohne die keine staatliche Regulierung auskommen kann. Es muss also immer alles Mögliche und Zumutbare zur Schadensvermeidung getan werden. Dieses Seminar beleuchtet, was das für autonome Systeme und Roboter bedeutet.
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Verantwortung, Pflichten und Haftung für Arbeitssicherheit an Hochschulen
- Verantwortung der Beschäftigten, Führungskräfte und Leitungspositionen
- Die automatische gesetzliche Verantwortlichkeit von Beschäftigten mit und ohne Personalverantwortung – für Tun und Unterlassen
- Die zivil- und strafrechtliche Haftung nach Arbeitsunfällen bei fahrlässigen Pflichtverletzungen – Wer haftet wann für was und wie?
- Besonderheiten in Hochschulgesetzen
- Sorgfältige Pflichterfüllung
- Was sind die wesentlichen Arbeitsschutz- und Sicherheitspflichten?
- Eine Orientierungsliste – von Auswahlpflicht und Gefährdungsbeurteilung über Betriebsanweisung und Arbeitsmittelprüfung bis Unterweisung und Kontrolle
- Schutz bei Pflichtverletzung durch Haftungsregelungen und Versicherung
- Abschirmung durch Haftungsregelungen für Arbeitnehmer durch Sozialrecht (SGB VII) und Beamte durch das Grundgesetz (GG) und Beamtenrecht
- Versicherungsschutz für die Restrisiken (Amtshaftpflichtversicherung)
- Übertragung von Unternehmerpflichten – Zwecke, Voraussetzungen, Inhalte, Rechtswirkungen und Haftungsfolgen
- Wer kann wie auf wen welche (Sicherheits-)Pflichten übertragen?
- schriftlich, ausdrücklich, mündlich und durch "gelebte Organisation"
- Pflichtendelegation mit Formblättern der DGUV und der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)
- Was sind die Rechtsfolgen der Pflichtenübertragung?
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Verantwortliche Personen im betrieblichen / organisatorischen Brandschutz
- Betreiber und Geschäftsführer, Behörden und Bürgermeister – am Beispiel des Bauernhofbrandes in Schneizlreuth
- Sorgfältige Pflichterfüllung
- Zusammenspiel ‒ Führungskraft – Fremdfirma – Koordinator – Brandschutzbeauftragter – Brandschutzhelfer
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Risikobeurteilung des Produktherstellers: Rechtliche Anforderungen, relevante Inhalte, Chancen, Restrisiken
- Wenn sie fehlt: ausreichend für Marktüberwachungsmaßnahmen (Öffentliches Recht), Beweislastumkehr bei Schadensersatzansprüchen von Geschädigten (Zivilrecht), Anfangsverdacht in Ermittlungsverfahren der Staatsanwälte (Strafrecht)
- "Grenzen der Maschine": Zentral zur Haftungssteuerung ist die Produktbeschreibung!
- "Bagatellschäden": Welche Gefahren muss man berücksichtigen und welche könnte man "weglassen"?
- "Grundsätze der Integration der Sicherheit": Wann ist "Technik" geboten und wann reicht Warnung?
- "Sicherheit hat ihren Preis": Wie weit gilt das Wirtschaftlichkeitsprinzip?
- "Wer schreibt der bleibt": Was soll man wie weit dokumentieren?
- "Gremien und Experten": Haftungsminderung durch "Gruppenarbeit" und externe Dienstleister
- Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis
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Sicherheits- und Verantwortungskultur aus rechtlicher Sicht: aus Sicht der Führungskräfte und der Unternehmensmitarbeiter
- Die gesetzliche und automatische (Sicherheits‑)Verantwortung von Mitarbeitern mit und ohne Personalverantwortung
- Rechtliche Grundlagen zum verhaltensorientierten Arbeitsschutz
- Prävention durch Organisation, Betriebsanweisung und Unterweisung
- Was gilt für Vorgesetzte? Führungsqualität, Durchsetzungskraft, Argumentationsstärke und Vorbildfunktion nicht nur als "sanftes" Führungsmittel, sondern als "harter" Erfolgsfaktor
- Was gilt für Mitarbeiter? Wann muss ich was und wie weit tun? Wann macht "Meldung frei"? Mit wieviel Nachdruck und wie oft muss ich melden?
- Zahlreiche Gerichtsurteile zur rechtlichen Relevanz der Sicherheits- und Verantwortungskultur und Vorbildfunktion
» Resonanz zu diesem Thema: Auszug-akzente-BGN-2016.pdf Quelle: akzente 6/2016, S. 8 – Magazin für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Rehabilitation der BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
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Die Betriebssicherheitsverordnung in der Praxis: Wer muss wann was wie weit wirklich tun?
- Sicherheit = Produktkonformität + Gefährdungsbeurteilung (+ erforderliche Schutzmaßnahmen, Prüfung und Instandhaltung nach Stand der Technik) ≠ (starrer) Bestandsschutz
- 1. Säule: Die "mitgelieferte Sicherheit" des Herstellers (Produktsicherheit)
- 2. Säule: Die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen (Betriebssicherheit)
- 3. Säule: Stand der Technik als Sicherheitsmaßstab – wie gilt er für alte Anlagen?
- 4. Säule: Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln – für Dauerhaftigkeit
- 5. Säule: Betriebsanweisung und Unterweisung – zur Inpflichtnahme der Beschäftigten
- Richtigkeitsvermutung und Dokumentationsvereinfachung bei Herstelleranleitungen
- Reduzierte Gefährdungsbeurteilung und Vertrauensschutz bei CE-Kennzeichnung
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Persönliche Verantwortung für Produktsicherheit: Welche Haftungsrisiken bestehen wirklich?
- Wer ist im Unternehmen für CE-Prozesse und Sicherheit verantwortlich – und wie wird man es?
- Das geringe Risiko persönlicher Schadensersatzhaftung – und die vielen Sicherheitsnetze
- Die wichtigsten Urteile zur strafrechtlichen persönlichen Produkthaftung
- Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und versichern?
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Bestandsschutz oder Nachrüstungspflicht: Wann verlangt die Betreiberverantwortung was bei Altanlagen?
- Bestandsschutz in Baurecht und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Bestandsschutz im Haftungsrecht: Schadensersatz- und Strafrecht
- Übergangsfrist bei Normverschärfungen?
- Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Praxis
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Verantwortung und Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz: Welche Führungskraft wird wodurch und warum und wie weit für was zuständig?
Zielgruppe: Alle Führungskräfte mit Leitungsverantwortung bzw. Weisungsbefugnis
Zielsetzung: Vermittlung von Entstehung und Umfang der Arbeitsschutzverantwortung sowie der Instrumente und Wege zur Pflichtenerfüllung
- Die gesetzliche Personal- und Betreiberverantwortung der Führungskräfte
- Pflichtenumfang im Einflussbereich: Keine Befugnis ohne Verantwortung ➔ Entscheidungsmöglichkeit = Entscheidungspflicht
- Pflichtendelegation durch "Übertragung von Unternehmerpflichten" und "gelebte Organisation"
- Organisationspflichten: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Stand der Technik, Auswahl, Anleitung, Aufsicht und Durchsetzung
- Entscheidung unter Unsicherheit: Abwägungs- und Wertungspflichten und Umsetzung in der Praxis – und Grenzen ("Zumutbarkeit")
- Haftung: Zivil- und strafrechtliche Haftung nach Arbeitsunfällen und fahrlässigen Pflichtverletzungen
- Absicherung: Schutzmöglichkeiten durch die Art und Weise der Pflichterfüllung, Dokumentation, Verträge und Versicherung
Diese Schulung kann auf bestimmte Personengruppen konzentriert werden, wie z.B. Abteilungs-, Bereichs- oder Produktionsleiter oder verantwortliche Elektrofachkräfte.
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Übertragung von Unternehmerpflichten: Voraussetzungen, Inhalte, Rechtswirkungen und Haftungsfolgen
- Wer kann wie auf wen welche (Sicherheits‑)Pflichten übertragen?
- Pflichtendelegation schriftlich, ausdrücklich, mündlich und durch "gelebte Organisation"
- Formblätter DGUV Information 211‑001 bzw. BGI 508
- Müssen die Pflichten "entgegengenommen" werden?
- Was sind die Rechtsfolgen der Pflichtenübertragung?
- Wer haftet wann gegenüber wem für was?
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Die rechtliche Bedeutung technischer Normen
- Welcher Sicherheitsmaßstab gilt wann für wen und mit welchen Konsequenzen?
- Was sind anerkannte Regeln der Technik und was ist Stand der Technik?
- Wie wirken technische Normen in der Rechtsprechung der Gerichte?
- Urteile: Rechtsverstoß trotz Normkonformität und Rechtskonformität trotz Normverstoß
- Anpassungsfrist bei Normverschärfung?
- Anpassungspflicht bei Normentwurf?
- Die Konsequenzen von Fehlern, Lücken und Ungenauigkeiten in Normen
- Zahlreiche Gerichtsurteile aus der Rechtsprechungspraxis
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7 Gerichtsurteile zu Inbetriebnahme, Probebetrieb, Instandhaltung, Anlagenumbau und Demontage – und Schlussfolgerungen zum Pflichtenumfang von dutzenden Arbeitsschutzverantwortlichen
- AG Heilbronn: Die Abladung des Notstromaggregats – und die Verantwortung von Geschäftsführer, Abteilungsleiter, Lager- und Versandleiter und Gabelstaplerfahrer
- VG Regensburg: Die Inbetriebnahme der Füllziegelanlage – und die Verantwortung von Auftraggeber und Auftragnehmer
- LG Münster und OLG Hamm: Der Probebetrieb der Presse – und die Verantwortung von Arbeitgeber, Geschäftsführer, Meister und Maschineneinrichter
- LG Schwerin und OLG Rostock: Die Reinigung des Rollenganges – und die Verantwortung des Betreibers und des Vorarbeiters
- AG Mühldorf: Die Instandhaltung der Formanlage – und die Verantwortung des Instandhaltungsleiters und der Fachkraft für Arbeitssicherheit
- LG Krefeld und OLG Düsseldorf: Der Umbau der Flüssiggasanlage – und die Verantwortung des Technischen Leiters und des Schweißers
- AG Freiberg: Die Demontage in der Schaltstation – und die Verantwortung des Betriebsleiters
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CE-Pflichten und Sicherheitsverantwortung bei Eigenherstellung von Maschinen in Laboren und Werkstätten
- Arbeitsschutzpflichten für den Herstellungsprozess (Arbeitsschutzverantwortung)
- Produktpflichten für das hergestellte Ergebnis (Produktverantwortung)
- Prüfung durch befähigte Person (§ 14 Betriebssicherheitsverordnung)
- Bei Maschinen Produktsicherheitspflichten und Übernahme der Herstellerverantwortung (EG-Maschinenrichtlinie)
- Risikobeurteilung, Technische Dokumentation, Betriebsanleitung, EG-Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung
- Ausnahme: Vorübergehende Forschungsverwendung in Laboratorien – warum das kaum greift!
- Betreiberpflichten nach Inbetriebnahme (§§ 3 ff. Betriebssicherheitsverordnung)
- Organisation, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Kontrolle
- Neuherstellung bei wesentlicher Änderung = Herstellung für den Eigengebrauch durch Umbau
- Die persönliche Verantwortung von Konstrukteuren und Führungskräften – eine realistische Einschätzung!
- Haftung (Pflichtverletzung und Fahrlässigkeit) und Absicherung (Sorgfalt und Versicherung)
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